Kaum hat man die in Stockholm geplante Verkehrsüberwachung durch automatische Nummernschilderkennung kritisiert, da erfährt man, dass die neue deutsche Regierung, allen voran der Innenminister, die Daten der Mautbrücken nun auch zur Verbrechensbekämpfung verwenden will. Es lassen sich ja auch immer konkrete Fallbeispiele finden, wo dies nütlich wäre, sei es ein tragischer Unfall mit Fahrerflucht oder einfach nur Fahrzeugdiebstahl.
Dass bei einem bestehenden System, das zwar zu einem anderen Zweck erdacht und gebaut wurde, aber die Möglichkeit zur Überwachung bietet, Begehrlichkeiten seitens der Polizei entstehen, ist durchaus nachzuvollziehen. Im Einzelfall mag es sogar einleuchten und die Motive sind ja auch nicht böswillig, sondern wohlmeinend. Wenn man allerdings den Einzelfall außer Acht lässt und sich die prinzipielle Logik vor Augen führt, entsteht ein anderes Bild.
Zuallererst: es ist technisch in nicht ferner Zukunft möglich, allen Strassenverkehr per Nummernschilderkennung aufzuzeichnen. Zweifelsohne könnten damit mehr Verbrechen aufgeklärt werden. Gleiches gilt ohne weiteres für Gesichter. Viele öffentliche Plätze werden schon heute mit Kameras überwacht und deren weitere Verbreitung in Kombination mit schon heute möglicher computergesteuerter Gesichtserkennung wird wiederum dazu beitragen, dass mehr Verbrechen aufgeklärt werden. Erst recht, wenn man mit dem elektronischen Pass schon ein Vergleichsbild zur Verfügung hat.
Man wird also bald jedem Menschen auf Schritt und Tritt folgen können und die Welt wird sicherer sein, und ausserdem: wer nichts zu verbergen hat, hat doch nichts zu beklagen. Oder?
Referenzen zu Orwells “1984” mögen abgedroschen klingen, sind jedoch unvermeidlich. Die schlimmste anzunehmende Entwicklung wäre wohl, wenn das Buch irgendwann keinen Schauder mehr ausöst, sondern die dortigen Verhältnisse nur noch als “etwas übertrieben” wahrgenommen werden.
Da ich denke, dass der Trend zu wachsenden technischen Überwachungsmöglichkeiten nicht umkehrbar ist, stellen sich folgende Fragen:
- Welche Daten werden erfasst?
- Was wird in Echtzeit daraus ausgewertet?
- Was wird gespeichert und wielange?
- Mit welchen anderen Daten wird Information verknüpft?
- Wer hat Zugriff auf die Daten und welche Begründung ist für den Zugriff notwendig?
Gute Antworten auf diese Fragen, die die im Grundgesetz verankerte informationelle Selbstbestimmung gewährleisten, können einen Missbrauch verhindern, v.a. aber müssen die Antworten öffentlich bekannt sein.
Schreckensszenarien kann man sich viele ausdenken (“So, Sie waren also letztes Jahr auf der Gewerkschaftsdemo und wollen jetzt hier arbeiten, ja?”) und ich bin davon überzeugt, dass verstärkte Kontrolle katastrophale Folgen für die Zivilgesellschaft haben kann. Deshalb müssen die Antworten auf obige Fragen überdacht und Regeln geschaffen werden, die der schleichenden Erschaffung des Großen Bruders entgegenwirken.

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